Zielarten der landesweiten naturschutzfachlichen Planung - Faunistische Artenabfrage. Zusammenstellung im Rahmen der Erarbeitung des Gutachtlichen Landschaftsprogramms Mecklenburg-Vorpommern.

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DE

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Güstrow

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ZLB: 4-2004/3485

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Zusammenfassung

Naturschutzfachliche Planung, gesetzlich fixiert im Landesnaturschutzgesetz, erfolgt im Land Mecklenburg-Vorpommern in mehreren Ebenen. Die oberste Ebene, die landesweite Fachplanung des Naturschutzes, ist das gutachtliche Landschaftsprogramm. Das vorläufige gutachtliche Landschaftsprogramm wurde bereits 1992 vorgelegt. Basierend auf verschiedenen, landesweit erhobenen Daten zu Arten und Lebensräumen konnte 2003 die erste Fortschreibung dieses Planwerkes abgeschlossen werden. Um die Aussagen des aktuellen gutachtlichen Landschaftsprogramms mit sog. Zielarten untersetzen zu können, wurde eine Übersichtserhebung zur ökologischen Charakterisierung ausgewählter Arten (Kegelrobbe, Seehund) durchgeführt. Grundgedanke des Zielartenkonzeptes ist es, im Sinne der Überschaubarkeit möglichst wenige Arten auszuwählen. Diese sollen Repräsentanten der gesamten Landschaft (Arten, Lebensgemeinschaften, Landschafts- und Lebensraumtypen) sein und bei auf sie bezogenen Maßnahmen Mitnahmeeffekte für möglichst viele oder alle weiteren vorkommenden Arten und Artengemeinschaften erlauben. sg/difu

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565 S.

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Materialen zur Umwelt; 3/2004