Regelungen zur Förderung der Verdichtung und zur Beseitigung von Verdichtungshemmnissen. Bericht.

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BE
EDOC
RE

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Das schweizer Raumplanungsgesetz des Bundes und die Planungs- und Baugesetze der Kantone konnten in der Vergangenheit das Bauen auf der grünen Wiese nur ungenügend verhindern. Mit dem 2012 revidierten Raumplanungsgesetz wurde ein Paradigmenwechsel in dem Sinn eingeläutet, dass sich die Siedlungen zunächst wieder nach innen entwickeln müssen, bevor Einzonungen zulässig sind. Qualitätsvolle Innenentwicklung ist hoch komplex und stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Ein gutes Projekt entsteht deshalb meistens nicht mechanisch, indem strikte Regeln befolgt werden, sondern durch kreative Lösungen im Rahmen breiter rechtlicher Handlungsspielräume. Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie mit Verdichtungshemmnissen umgegangen werden kann und welche Regelungen die Verdichtung explizit fördern können. Die Ausführungen betreffen v.a. das kantonale Recht, denn das eidgenössische Raumplanungsgesetz gibt als Grundsatzgesetz lediglich den Rahmen für die von den Kantonen zu regelnden Instrumente und Verfahren vor. Um eine qualitätsvolle Innenentwicklung zu ermöglichen und einen Weg zu finden, um mit der hohen Komplexität bei Verdichtungen umzugehen, spielen informelle Planungsinstrumente und die Ausgestaltung der Planungsprozesse eine große Rolle. Auf sie wird in diesem Bericht ebenfalls kurz eingegangen.

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