Sportstätten-Leitplan Unterweserwaldkreis. Darstellung des Gesamtbedarfs, des Bestandes, des Fehlbedarfs an Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.

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1972

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Das Planungsprogramm umfaßt folgende Anlagen Turn- und Sporthallen, Sportplatzanlagen, Hallenbäder, Freibäder und Strandbäder, öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen einschließlich Kinderspielplätzen und Sondersportanlagen wie Tennis, Wassersport usw .. Ziel der Leitplanung ist eine umfassende Bestandserhebung, die Ermittlung des Gesamtbedarfs, die Sicherung der benötigten Grundstücksflächen und die Erstellung einer Prioritätenliste zur Verwirklichung des Leitplanes. Es werden pro Einwohner 0,15 qm nutzbare Hallenfläche, 3,0 qm Sportplatzfläche, 0,5 qm, mindestens jedoch 150 qm, Spielplatzfläche gefordert.

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Mainz, (1972) 47 S., Kt.; Abb.; Tab.

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