Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen aus rechtlicher und fachlicher Sicht. 4. veränd. Aufl.
SVK-Verl.
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SVK-Verl.
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DE
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Erndtebrück
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ZLB: 94/2526
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S
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Abstract
Eine gesetzliche Definition der Verkehrssicherungspflicht gibt es weder allgemein noch speziell für Bäume. Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht wurde von der Rechtsprechung entwickelt und ist in den betreffenden Urteilen und der einschlägigen Literatur erläutert, und zwar in der Regel für den öffentlichen Verkehr. Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen bedeutet, daß der Baumeigentümer oder der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch den Baum an Personen und Sachen zu verhindern. Mit dem Umfang der Haftung bei Schäden durch Bäume befaßt sich der erste Teil dieses Heftes, während es im zweiten Teil um die fachlichen Vorgaben zur Erzielung eines verkehrssicheren Zustandes der Bäume geht, vor allem um die Möglichkeiten und Grenzen der Baumkontrollen. ej/difu
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X, 168 S.
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Baum-Reihe; 2