Kommunalverfassungsrechtliche Organstreitigkeiten innerhalb der Gemeinden Schleswig-Holsteins. Eine Untersuchung ihrer verwaltungsprozeßrechtlichen Grundlagen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1966
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: CO 61
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Ausgehend von der Zeit preußischer Herrschaft in Schleswig-Holstein stellt der Autor die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung, angewandt auf kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen einer Gemeinde (Bürgermeister, Gemeindeversammlung, Gemeindevertretung, Magistrat) dar.Während unter preußischer Herrschaft für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs das sog. ,,Enumerationsprinzip'' (d. h.Aufzählung der einzelnen Zuständigkeiten) galt, regelt der heute geltende r 40 I VwGO die Materie generalklauselhaft.Früher bot das besonders wichtige Beanstandungsverfahren allein die Möglichkeit, die rechtlich relevanten Handlungen der Gemeindeorgane in Form von Beschlüssen einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zu unterstellen.Im Gegensatz dazu bietet das jetzige Recht gerade dem einzelnen Gemeindevertreter einen weiten unmittelbaren Schutz seiner subjektiven Rechte. chb/difu
item.page.description
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Kiel: (1966), 144 S., Lit.