Kommunalverfassungsrechtliche Organstreitigkeiten innerhalb der Gemeinden Schleswig-Holsteins. Eine Untersuchung ihrer verwaltungsprozeßrechtlichen Grundlagen.

Bonk, Heinz
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1966

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Ausgehend von der Zeit preußischer Herrschaft in Schleswig-Holstein stellt der Autor die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung, angewandt auf kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen einer Gemeinde (Bürgermeister, Gemeindeversammlung, Gemeindevertretung, Magistrat) dar.Während unter preußischer Herrschaft für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs das sog. ,,Enumerationsprinzip'' (d. h.Aufzählung der einzelnen Zuständigkeiten) galt, regelt der heute geltende r 40 I VwGO die Materie generalklauselhaft.Früher bot das besonders wichtige Beanstandungsverfahren allein die Möglichkeit, die rechtlich relevanten Handlungen der Gemeindeorgane in Form von Beschlüssen einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zu unterstellen.Im Gegensatz dazu bietet das jetzige Recht gerade dem einzelnen Gemeindevertreter einen weiten unmittelbaren Schutz seiner subjektiven Rechte. chb/difu

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Kiel: (1966), 144 S., Lit.

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