Die Region in Europa.
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1977
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KDZ J-OGZ 770236
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Zusammenfassung
Im Hinblick auf die vom Europarat angestrebte neue Akzentuierung der Regionalpolitik zeigt der Autor, daß die vom Europarat verwendete Definition des Regionsbegriffes als ,,die größte territoriale Einheit in jedem Staat unmittelbar unter der zentralen Regierung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit'' der praktischen Bedeutung in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht gerechnet wird. In kurzer Form werden die Verhältnisse in Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich behandelt. Die Spannweite der politischen Wirklichkeit der einzelnen Regionsbegriffe reicht von der verfassungsmäßigen Verankerung der Region als autonome Gebietskörperschaft in Italien bis zur rein wirtschaftlichen Zusammenarbeit der sog. acht Standardregionen (ohne exekutive Gewalt) im Vereinigten Königreich.
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In: Berlin/Ost 43 (1977), 10, S. 236-241