Die "Zuverlässigkeit" des im Atomgesetz aufgeführten Personals und die Möglichkeiten ihrer Kontrolle nach Gesetz und Verfassungsrecht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 91/2759
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Einleitend werden drei Kernreaktorunfälle im Ausland sowie der Atommüllskandal der Hanauer Firmen Transnuklear und Nukem analysiert, und zwar unter dem Aspekt der Risikobegrenzung. Anschließend geht es um den Begriff der "Zuverlässigkeit" als Voraussetzung für die Sicherheitsüberprüfung von Personal in kerntechnischen Anlagen und bei der Beförderung und Verwendung von Kernbrennstoffen. Dabei werden detailliert untersucht: der in Betracht kommende Personenkreis; die einzelnen Zuverlässigkeitskriterien; arbeitsrechtliche Probleme und staatsrechtliche Fragen bei der Kontrolle, also z.B. Fragen der Überprüfung durch den Verfassungsschutz sowie Aspekte des Datenschutzes. Schließlich werden die verfassungsrechtlichen Grenzen aufgezeigt, die das Grundgesetz in Art. 2 (Persönlichkeitsrecht, Recht auf körperliche Unversehrtheit) und in Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) statuiert. kmr/difu
Description
Keywords
Atomkraftwerk, Atomabfall, Reaktorunfall, Arbeitnehmer, Zuverlässigkeit, Kontrolle, Überprüfung, Arbeitsrecht, Behörde, Polizei, Umweltschutz, Energie, Entsorgung, Verfassungsrecht, Arbeit, Recht, Atomrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bonn: (1989), LXX, 299 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1990)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Atomkraftwerk, Atomabfall, Reaktorunfall, Arbeitnehmer, Zuverlässigkeit, Kontrolle, Überprüfung, Arbeitsrecht, Behörde, Polizei, Umweltschutz, Energie, Entsorgung, Verfassungsrecht, Arbeit, Recht, Atomrecht