Die "Zuverlässigkeit" des im Atomgesetz aufgeführten Personals und die Möglichkeiten ihrer Kontrolle nach Gesetz und Verfassungsrecht.

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SEBI: 91/2759

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DI

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Abstract

Einleitend werden drei Kernreaktorunfälle im Ausland sowie der Atommüllskandal der Hanauer Firmen Transnuklear und Nukem analysiert, und zwar unter dem Aspekt der Risikobegrenzung. Anschließend geht es um den Begriff der "Zuverlässigkeit" als Voraussetzung für die Sicherheitsüberprüfung von Personal in kerntechnischen Anlagen und bei der Beförderung und Verwendung von Kernbrennstoffen. Dabei werden detailliert untersucht: der in Betracht kommende Personenkreis; die einzelnen Zuverlässigkeitskriterien; arbeitsrechtliche Probleme und staatsrechtliche Fragen bei der Kontrolle, also z.B. Fragen der Überprüfung durch den Verfassungsschutz sowie Aspekte des Datenschutzes. Schließlich werden die verfassungsrechtlichen Grenzen aufgezeigt, die das Grundgesetz in Art. 2 (Persönlichkeitsrecht, Recht auf körperliche Unversehrtheit) und in Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) statuiert. kmr/difu

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Atomkraftwerk, Atomabfall, Reaktorunfall, Arbeitnehmer, Zuverlässigkeit, Kontrolle, Überprüfung, Arbeitsrecht, Behörde, Polizei, Umweltschutz, Energie, Entsorgung, Verfassungsrecht, Arbeit, Recht, Atomrecht

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Bonn: (1989), LXX, 299 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1990)

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Atomkraftwerk, Atomabfall, Reaktorunfall, Arbeitnehmer, Zuverlässigkeit, Kontrolle, Überprüfung, Arbeitsrecht, Behörde, Polizei, Umweltschutz, Energie, Entsorgung, Verfassungsrecht, Arbeit, Recht, Atomrecht

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