Die strafrechtlichen Risiken bei der Benutzung mautpflichtiger Autobahnen.

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München

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0934-1307

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ZLB: 4-Zs 4033

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Abstract

Seit dem 1.1.2005 unterliegen inländische und ausländische Lastkraftwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t auf deutschen Autobahnen der Mautpflicht. Bei Verstößen gegen einzelne Regelungen des "Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen" (ABMG) drohen sanktionsrechtliche Risiken nicht nur für den Fahrzeugführer sondern auch für Eigentümer und Halter des Lkw, den Inhaber des (Transport)-Unternehmen sowie für das (Transport-)Unternehmen selbst. Die sanktionsrechtlichen Regelungen bei Maut-Verstößen sind ausschließlich bußgeldrechtlicher Natur. § 10 ABMG fügt sich insoweit in das allgemeine Normgefüge der wirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten ein. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 6

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S. 293-297

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