Die Integration der Landschaftsplanung in die Gesamtplanung des Raumes.

Stich, Rudolf
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1974

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SEBI: Zs 2396-4
BBR: Z 280
IRB: Z 895

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Zusammenfassung

Seit einem Jahrzehnt bestehen im Recht der Raumplanung programmatische Hinweise auf die Notwendigkeit einer umfassenden Landschaftsplanung und Grünordnung. Nach Meinung des Verf. kann daher das Grundanliegen der Raumplanung, die Sicherung einer lebenswerten Umwelt, wie es auch aus den Grundsätzen des Bundes-Raumordnungsgesetzes hervorgeht, nur garantiert werden, wenn durch die Landschaftsordnung die erforderlichen Ansätze geliefert werden.

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In: Innere Kolonisation, Bonn 23 (1974), 4, S. 92-94

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