Raumordnungspraxis in den Bundesländern. Ausschnitte und Querschnitte.
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1976
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ZZ
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SEBI: 76/5844
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BE
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Abstract
Es werden die Tätigkeiten der einzelnen österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet der Raumordnung beschrieben. Als spezielle Koordinierungsorgane der Länder sind im Rahmen des Amtes der Landesregierung die Landesplanungsstellen eingerichtet, in deren Aufgabenbereich nicht nur die Koordinierung auf Landesebene fällt, sondern sehr wesentlich auch die Betreuung der Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer örtlichen Planungsaufgaben. Nach der Weiterentwicklung der Raumordnungsgesetze lassen sich folgende Arten von Raumordnungsprogrammen unterscheiden Landesentwicklungsprogramm, regionales Entwicklungsprogramm, Entwicklungsprogramme für Sachbereiche. Während für Landesentwicklungsprogramme derzeit nur Entwürfe existieren, sind die ersten regionalen Entwicklungsprogramme bereits rechtskräftig. Raumordnungsprogramme für Sachbereiche werden seit 1971 erlassen; sie eignen sich besonders bei der raschen Lösung akuter Probleme oder bei der Vorbereitung umfassender Entwicklungsprogramme, sie sollten aber stets nur Übergangslösungen bleiben.
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Wien: (1976), VIII, 146 S., Kt.; Abb.; Tab.