Einschränkungen der Vermietbarkeit des Wohnungseigentums.
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1983
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Zusammenfassung
Nach § 13 I WEG kann jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese vermieten. Dieses Recht ist jedoch bereits durch andere Bestimmungen des WEG eingeschränkt und kann durch die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander weiter beschränkt werden. Der Autor erörtert den Ausschluss des Vermietungsrechts, die Bindungswirkung an die Zustimmung, die dingliche Wirkung, die Untervermietung und prozessualen Fragen zum gesamten Komplex. rh
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 31(1982)Nr.8, S.143-145, Lit.