Die Meistbegünstigungsklausel in Lieferverträgen von Energieversorgungsunternehmen

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SEBI: 81/3423

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In Verträgen mit längerfristigen Bindungen für Lieferer und Abnehmer von Waren tauchen des öfteren Klauseln auf, die die Abnehmer an die Preisgestaltung in Verträgen der Lieferer mit dritten Abnehmern binden. Diese Klauseln werden allgemein als Meistbegünstigungsklauseln bezeichnet. Ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb eröffnen die Fragestellung nach ihrer Zulässigkeit auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Derartige Klauseln finden gerade bei Unternehmen der leitungsgebundenen Energieversorgung ein breites Interesse, da hier alle Beteiligten um die Langfristigkeit der vertraglichen Bindungen bemüht sind. Nach Erörterung der allgemeinen Zulässigkeit von Meistbegünstigungsklauseln und der Feststellung der Kriterien, nach denen sie zulässig oder unzulässig sind, projiziert der Verfasser die Problematik auf Verträge der Energieversorgungsunternehmen. ks/difu

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Meistbegünstigungsklausel, Energieversorgungsunternehmen, Liefervertrag, Wettbewerbsrecht, Energieversorgung, Kommunalbetrieb

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Münster:(1980), XVII, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1980)

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Meistbegünstigungsklausel, Energieversorgungsunternehmen, Liefervertrag, Wettbewerbsrecht, Energieversorgung, Kommunalbetrieb

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