Kreise bedeutende Leistungsträger der kommunalen Ebene. Kreissteuer im historischen Vergleich.
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Die Kreise sind neben den Städten und Gemeinden bedeutende Leistungsträger der kommunalen Ebene. Die Struktur der Finanzeinnahmen der Kreise entspricht nicht ihrem Charakter als Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Der Anteil der heute von den Kreisen eingenommenen Steuern beträgt nur noch rd. 3 % ihrer Einnahmen. Die wichtigste Steuerquelle, die Grunderwerbsteuer, wird von den Ländern zumindest teilweise selbst beansprucht oder aber zukünftig als Zuweisung behandelt. Demgegenüber war im Kaiserreich und in der Weimarer Republik die Einnahmenstruktur der Kreise in einem sehr viel stärkeren Umfang durch eigene Steuereinnahmen gekennzeichnet und der Einnahmenstruktur der Städte und Gemeinden vergleichbar. Die Steuern deckten immerhin fast 45 % der Einnahmen der Kreise in der Weimarer Republik ab. In mehreren Ländern verfügten die Kreise über klassische Kommunalsteuern mit Hebesatzrecht. -y-
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Staat/Verwaltung, Kreis, Landkreis, Kommunalverwaltung, Gebietskörperschaft, Selbstverwaltung, Steuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kreisreform, Gemeindesteuer
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Landkreis 54(1984)Nr.7, S.320-323, Tab., Lit.
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Staat/Verwaltung, Kreis, Landkreis, Kommunalverwaltung, Gebietskörperschaft, Selbstverwaltung, Steuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kreisreform, Gemeindesteuer