Immobilien als Altersvorsorge - Empirie und Reformoptionen der Eigenheimrente.

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Freiburg/Breisgau

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DI
EDOC

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Im Jahr 2001 kam es zu einer bedeutsamen Neuausrichtung der deutschen Alterssicherungspolitik: Ausgelöst durch die Bevölkerungsentwicklung wurden weitreichende Rentenreformen vorgenommen, die u.a. das Leistungsniveau zugunsten der Beitragssatzstabilisierung reduzieren. Zur Lebensstandardsicherung im Alter ist deshalb zusätzliche private Altersvorsorge erforderlich, die mit der flankierend eingeführten Riester-Rente steuerlich gefördert wird. Das Eigenheim, dessen Altersvorsorgefunktion aus den durch die Wohnkostenersparnis erweiterten Konsummöglichkeiten im Alter resultiert, ist für viele Haushalte das bevorzugte Vorsorgevehikel, war bis 2007 aber nur in Spurenelementen Teil der Riester-Rente. Mit dem Eigenheimrentengesetz 2008 wurde das Wohneigentum systematisch konsistent in die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen, so dass seitdem sowohl vorhandenes Kapital als auch die laufende Förderung für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden kann. Es handelt sich um die erste umfassende empirische Bestandsaufnahme und Reformdiskussion der Eigenheimrente. Ein großer Teil der Ergebnisse hat sich bereits vor der Veröffentlichung im Gesetzgebungsprozess niedergeschlagen, insbesondere im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz 2013.

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XXII, 360 S.

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