Kommunalbericht 2019.

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Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 21. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält neben Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge zum Einsatz von Inklusionshelfern an Schulen sowie zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Begräbniswäldern durch Gemeinden. Außerdem wird dargestellt, dass sich Fraktionen des Gemeinderats bei der Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen können und in der kommunalen Praxis gelegentlich Arbeitszeit- und Urlaubsguthaben unzulässigerweise übertragen oder durch Entgelt ausgeglichen wurden. Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Umsetzung ihrer Steuerungs- und Überwachungsbefugnisse.

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127, Anh.

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