Entsiegelungsmaßnahmen auf Gemeinbedarfsflächen.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Abstract
Gemeinbedarfsflächen weisen im Vergleich zu anderen Flächen kategorien der Baunutzungsverordnung wenig Gemeinsamkeiten auf. Die Vielfalt möglicher Ausprägungen macht es schwer, für eine Verminderung der Bodenversiegelung alle Gemeinbedarfsflächen betreffende Vorschläge zu machen. Ein zunächst gering erscheinendes Entsiegelungspotential wird durch die hohe Verfügbarkeit als "öffentlicher" Besitz, den hohen Veränderungsbedarf in den nächsten Jahren und die Konzentration in verdichteten Innenstädten trotz erheblicher Restriktionen wegen der Eigeninteressen der Träger und der hohen Grundstückskosten interessant. Trotz kritischer Einschätzung einer verselbständigten städtebaulichen Zielsetzung "Entsiegelung" kann auf Gemeinbedarfsflächen "Vorbildliches" geleistet werden: Ansatzpunkt kann der große Stellplatzbedarf von Gemeinbedarfseinrichtungen sein, dessen Reduzierung bei gleichzeitiger Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs ein bedeutsames Potential für die aktive Entsiegelungspolitik erschließen kann. Eine Ausschöpfung dieses Potentials setzt die Integration von Umwelt- und Verkehrspolitik voraus. Integrierte Planungsansätze werden daher gefordert. - (n.Verf.)
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Bodenschutz, Regional, Flächenverbrauch, Gemeinbedarfsfläche, Baunutzungsverordnung, Entsiegelung, Umweltpflege, Boden
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1988), H.8/9, S.573-578, Lit.
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Bodenschutz, Regional, Flächenverbrauch, Gemeinbedarfsfläche, Baunutzungsverordnung, Entsiegelung, Umweltpflege, Boden