Gesetzliche Maßnahmen zur Regelung einer praktikablen Stadtentwicklungsplanung, Gesetzgebungskompetenzen und Regelungsintensität. Arbeitsmaterial für die Sitzung am 19. Nov. 1971 in Hannover des Forschungsausschusses "Recht und Verwaltung" der Akademie für Raumforschung und Landesplanung.

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SEBI: 77/6133

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Abstract

Der Bundesgesetzgeber besitzt nach derzeitigem Verfassungsrecht keine Zuständigkeit zu einer umfassenden Regelung der Stadtentwicklungsplanung als integrierender Gesamtplanung im kommunalen Bereich. Der Bund kann aber von einzelnen Kompetenzbereichen her Teilregelungen der Stadtentwicklungsplanung vornehmen, die auf eine stärkere Typisierung und Verflechtung der unterschiedlichen Planungen der Gemeinden abzielen. Die Landesgesetzgeber können ein System der Stadtentwicklungsplanung gesetzlich fixieren. Sie dürfen aber dabei nicht die durch Bundesgesetz festgelegten Plantypen, Bauleitpläne, umformen. Eine gesetzliche Regelung der Stadtentwicklungsplanung schränkt den Raum kommunaler Gestaltungsfreiheit ein. Es entstehen Probleme der Selbstverwaltungsgarantie, wenn die Planungsentscheidung der Gemeinde durch den Gesetzgebungsakt direkt oder indirekt bestimmt wird. rk/difu

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Siedlungswesen, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Bauplanungsrecht, Stadtentwicklungsplanung

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Göttingen: Selbstverlag (1971), 93 S., Lit.

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Siedlungswesen, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Bauplanungsrecht, Stadtentwicklungsplanung

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