Allgemeine Grundsätze für Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) bei Freileitungen.
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1991
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IRB: Z 1725
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
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Zusammenfassung
Im Zuge der angestrebten Vereinheitlichung der Raumordnungsverfahren der Bundesländer werden auch für den Freileitungsbau zunehmend Fachgutachten zur Ermittlung der Umweltauswirkungen erforderlich. Als Schwerpunkte der Umweltauswirkungen von Freileitungen können die Gefährdung der Avifauna sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesehen werden. Das spezielle rechtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren bestimmt wesentlich den Umfang der Gutachten. Aufgaben sind Trassenoptimierung, Ermittlung von Varianten, zu erwartender Beeinträchtigungen und von Ausgleichs- und Ersatzleistungen. Die Unterschiedlichkeit der Maßnahmen macht auch unterschiedliche methodische Verfahren zur Beurteilung verschiedener Verahren oder von Trassenalternativen erforderlich. Hierbei können quantitative und qualitative Verfahren angewandt werden. Der Beitrag zeigt Aspekte der Ermittlung von Ausgleichsleistungen auf. Ein möglicher geänderter Modus zur Ermittlung des Eingriffsumfangs und der Ausgleichshöhen wird diskutiert.(-y-)
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UVP-Report, Dortmund 5(1991), Nr.3, S.146-151, Abb.;Tab.;Lit.