Neue Anforderungen an das Recycling.
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DE
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0302-251X
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IRB: Z 854
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Abstract
Durch die Einführung des Verursacherprinzips im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Erzeuger und Besitzer von Abfällen zu deren Vermeidung im Vorfeld ihrer Entstehung angehalten und zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung in die Verantwortung genommen. Unternehmerische Interessen haben bei den privaten Entsorgungsträgern bisher dazu geführt, daß ihr Gewinn proportional zur entsorgten Abfallmenge stieg. Ein wachsendes Aufkommen an Abfall entspricht aber keinesfalls den Zielen der neuen Gesetzgebung. Somit stellt sich ein Interessenkonflikt zwischen Herstellern und privaten Entsorgern zur Diskussion. Der Siemens-Bereich Anlagentechnik ist das Bindeglied zu Zerlegebetrieben und Entsorgern. Sein Betriebskonzept zeichnet sich dadurch aus, daß Abfallchargen immer dem anliefernden Kunden zugeordnet bleiben, jeder verbleibende Rest einer Charge in Fraktionen zerlegt und deren jeweilige Menge ermittelt wird, die Entsorgungswege dokumentiert werden und über die jeweiligen Wirtschaftlichkeitsaspekte detaillierte Aussagen gewonnen und dem Kunden verfügbar gemacht werden.
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Siemens Zeitschrift
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Nr.1
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S.26-29