Einflußnahme auf die Verwaltung durch Bürgerbeteiligung und kollektive Interessenwahrnehmung.

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SEBI: 80/6561

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Zusammenfassung

Der Autor geht von der These aus, daß die Beteiligung von Bürgern an den Verwaltungsgeschäften keine einheitliche Funktion hat, sondern daß sie, je nach Verwaltungsträger und Publikum, verschieden ist und je nach Situation mehr Legitimation, Rationalisierung, Effektuierung und Systemstabilisierung dienen kann oder auch der Emanzipation oder der Kontrolle durch den Betroffenen. Nach einer Darstellung der derzeitigen Partizipationsformen stellt der Autor fest, daß der zunehmenden Intensität der Beteiligung eine zunehmende Intensität des Eingriffs des jeweiligen Verwaltungshandelns in die persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Bürger parallel läuft. Die genauere Untersuchung dieses Zusammenhangs erbringt drei Formen der Partizipation die Betroffenenpartizipation zur Wahrung privater Rechte, die Partizipation durch Bürgerinitiativen oder ähnliche Gruppierungen fundamental-oppositionellen Charakters und die Partizipation von Organisationen wie Verbänden. st/difu

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Bürgerbeteiligung, Staat, Rationalisierung, Emanzipation, Verwaltung/Öffentlichkeit, Partizipation, Bürgerinitiative, Verband

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In: Hoffmann-Riem, Wolfgang: Bürgernahe Verwaltung?Analysen über das Verhältnis von Bürger und Verwaltung.Hrsg.: Hoffmann-Riem, Wolfgang, Darmstadt: (1979), S. 279-312, Lit.

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Bürgerbeteiligung, Staat, Rationalisierung, Emanzipation, Verwaltung/Öffentlichkeit, Partizipation, Bürgerinitiative, Verband

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Demokratie und Rechtsstaat. Kritische Abhandlungen zur Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik; 50