Mehrbelastungsausgleichspflicht der Länder für bundesgesetzlich veränderte Aufgaben?

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Mit der Einfügung der Art. 84 Abs. 1 Satz 7 und Art. 85 Abs. 1 Satz 2 in das Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform wurde das Recht zur Übertragung von Aufgaben auf die Gemeinden und Gemeindeverbände ausdrücklich ausschließlich den Ländern zugebilligt. Damit sollte erreicht werden, dass im Verhältnis zwischen den Ländern und den Kommunen die im jeweiligen Landesverfassungsrecht verankerten Konnexitätsregelungen greifen und die Kommunen mit den Aufgaben auch die entsprechenden Finanzierungsmittel erhalten. Der Beitrag behandelt die heftig umstrittene Frage, ob das systematische Zusammenspiel von Bundes- und Landesrecht heute mit der Folge aufgebrochen werden darf, dass die Konnexitätsrelevanz späterer bundesrechtlicher Erweiterungen landesgesetzlich übertragener Aufgaben und damit eine Ausgleichspflicht des Landes verneint wird.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 1

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S. 1-9

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