Das Straßenwesen in der Bildungs- und Forschungspolitik.
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DE
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Bonn
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0039-2162
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
BBR: Z 151
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Abstract
Lehre und Forschung im Bauingenieurwesen sind von zwei Überlastungserscheinungen geprägt. Der "Öffnungsbeschluß" aus dem Jahre 1977 gewährt den - fälschlich vorübergehend angenommen starken Jahrgängen den Hochschulzugang ohne Numerus clausus (NC) und ohne Aufstockung der Hochschulkapazitäten. Nach der Wiedervereinigung stieg mit den Bauaufgaben die Zahl der Bewerber um dieses Fach nochmals um das doppelte bis dreifache bei abnehmender personeller, räumlicher und Geräteausstattung. Wegen des NC an Fachhochschulen (FH) und im Fach Architektur wird sich nun das Verhältnis der abgehenden Bauingenieure mit universitärer zu denen mit FH-Ausbildung von früher 1 : 3 in einigen Jahren auf 1 : 1 ändern, was dem Bedarf nicht mehr entspricht (Überqualifikation). Ansätze zur Studienreform sind in der Diskussion als Ansätze der Studienzeitverkürzung von real 13,3 Semestern mittlerer Verweildauer auf 9 bis 10 Semester Regelstudienzeit, weiter zur Differenzierung der Ausbildung und der Abschlüsse und schließlich zur Durchlässigkeit von der Berufsakademie über die Fachhochschule zur Universität. Im Straßenwesen ist die Situation besonders ernst. Forschungsmittel und dadurch Personal und Ressourcen sind stark rückläufig bei wachsenden Studentenzahlen. Die Professorenschaft der 19 Lehrstühle steht vor einem durchgreifenden Wechsel mit 16 Neuberufungen in wenigen Jahren.
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Straße + Autobahn
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Nr.12
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S.774-780