Die Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte Hanau und Gießen zu dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933, ergänzt durch eine Darstellung der heutigen Rechtslage zur Unfruchtbarmachung.
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SEBI: 87/2691
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Der Autor stellt insbesondere die Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte Hanau und Gießen zum "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 (Erbgesundheitsgesetz) dar, aufgrund dessen die Nationalsozialisten zur Durchsetzung ihrer Rassenideologie Zwangssterilisationen durchführten. Die Arbeit behandelt die historischen und weltanschaulichen hintergründe, die zum Erlaß des Erbgesundheitsgesetzes geführt haben, sowie die Entwicklung der Rechtsprechung selbst. Pargr. 1 des Erbgesundheitsgesetzes bildet die Rechtsgrundlage für die Unfruchtbarmachungen. Erbkrank nach dieser Vorschrift war z.B., wer an einer Krankheit litt wie erbliche Blindheit. Welche Interpretationen die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Pargr. 1 Erbgesundheitsgesetz durch die Erbgesundheitsgerichte erfahren haben, wird anhand der Quellen aufgezeigt. Ferner erfolgt eine Erörterung des Verfahrens von seiner Einleitung bis zur Beendigung anhand einzelner Beispiele sowie eine Betrachtung der heutigen Rechtslage zur Sterilisation. gzi/difu
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Sterilisation, Erbkrankheit, Rechtsprechung, Medizingeschichte, Gesundheitsrecht, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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Frankfurt/Main: (1986), XXIV, 258 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1986)
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Sterilisation, Erbkrankheit, Rechtsprechung, Medizingeschichte, Gesundheitsrecht, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung