Die vertragliche Ausgestaltung des Wohnungseigentums in der Praxis, dargestellt am Beispiel der Stadt Karlsruhe.
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SEBI: HC 38
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DI
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Abstract
1951 wurde durch Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Eigentum nur an einer Wohnung auf einem Grundstück zu begründen. Dies stellte eine veränderte Wiederbelebung des süddeutschen Stockwerkeigentums dar. Der Erfolg des Gesetzes soll in dieser Untersuchung anhand der mittleren Großstadt Karlsruhe untersucht werden. Die Arbeit behandelt die vertragliche Ausgestaltung dieses Wohnungseigentums und die gesetzlichen Regelungen; Hauptpunkte sind die sachenrechtliche Zuordnung mit bestimmten Gegenständen in Sondereigentum und die Gemeinschaftsordnung. Hier geht der Autor auf die vielfältige Kasuistik ein, die sich in den verschiedenen Verträgen herausgebildet hat (Gebrauch, Instandhaltung, Kosten, Hausordnung usw.). Der Verfasser kritisiert, daß die Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers sowohl hinsichtlich des Sondereigentums als auch hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums zu stark eingeengt werden. Die Befugnisse des Verwalters und der Gemeinschaft dem Einzelnen gegenüber müßten beschnitten werden. chb/difu
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Wohnungseigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Instandhaltung, Kosten, Verwalter, Wohnungswesen, Stadtgeographie, Rechtsgeschichte
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Freiburg/Breisgau: (1968), XIV, 156 S., Lit.
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Wohnungseigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Instandhaltung, Kosten, Verwalter, Wohnungswesen, Stadtgeographie, Rechtsgeschichte