Das Vergaberecht als Referenzgebiet für die Europäisierung des nationalen Verwaltungsrechts. Eine rechtsvergleichende Arbeit zum deutschen, französischen und Gemeinschaftsvergaberecht.

Kovac
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kovac

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Hamburg

item.page.language

item.page.issn

1613-1002

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2008/2955

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Vergaberecht, als Teilbereich des Wirtschaftsrechts eng mit der Zielsetzung eines einheitlichen Binnenmarkts verknüpft, ist besonders stark europäisch überformt. Das Rechtsgebiet vermag deshalb die Funktionsweise und die Folgen der Europäisierung für die Vergleichsrechtsordnungen Deutschland und Frankreich zu veranschaulichen. Vor allem bedeutet die Einführung eines vergaberechtlichen Kontrollverfahrens für beide Rechtsordnungen einen Impuls für die Neujustierung der Rechtsschutzsystematik. Vor diesem Hintergrund erörtert die Autorin Fragen der Europäisierung des Rechtswegs, des Gerichtszugangs, des Kontrollmaßstabs und des Verfahrens für das deutsche und das französische Vergaberecht mit Hilfe von in Fallgruppen aufbereiteter nationaler Spruchpraxis. Die Analyse des Referenzgebiets illustriert die Europäisierung des nationalen Systemzusammenhangs und lässt darüber hinaus Erkenntnisse zur Sogwirkung der Europäisierung auf andere Rechtsgebiete des besonderen Verwaltungsrechts sowie die allgemeine Lehre des Verwaltungsprozessrechts in den untersuchten Mitgliedstaaten zu. Die europäisierte Systematik orientiert sich an Bekanntem und Tradiertem, geht aber gleichzeitig neue Wege, um die Funktionsvorgaben Europas im jeweils eigenen nationalen System umzusetzen. Während im französischen Verwaltungsrecht Subjektivierungstendenzen auszumachen sind, die durch das Gemeinschaftsrecht verstärkt werden, muss sich die deutsche Individualrechtsschutzsystematik für den Schutz von Allgemeininteressen öffnen und vollzieht dabei eine Akzentverschiebung in Richtung Interessentenklage. Trotz dieser Annäherungen im Ergebnis bleiben die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten erhalten.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXII, 338 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Studien zum Verwaltungsrecht; 29