Erläuternder Bericht zur TA Abfall. Teil 1.

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Berlin

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ZLB: 92/4548-1.-4

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S
RE

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Abstract

Als Folge der in der Vergangenheit ständig gestiegenen Produktion und des Konsums von Gütern ist auch die Abfallmenge weiter angestiegen. Die TA Abfall, Teil 1, ist der erste wichtige Schritt zur Festlegung bundeseinheitlicher Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen nach dem Stand der Technik. Teil 1 dieser Verwaltungsvorschrift regelt die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (T. 2 Schredderabfall, T. 3 Siedlungsabfälle) Die TA Abfall legt Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zur sonstigen Entsorgung, also zur Behandlung oder Ablagerung fest. Ziel ist es u. a., den Abfall selbst als wichtigste und dauerhafteste "Barriere" in den Vordergrund der Sicherheitsüberlegungen zu stellen. Dies hat zur Folge, daß viele Abfälle zukünftig vorbehandelt werden müssen, um sie von Schadstoffen zu entfrachten, zu immobilisieren oder zu stabilisieren. Wenn dies in ausreichendem Maß gelingt, haben insbesondere die technischen Barrieren, z. B. die Deponiebasisabdichtung, vorsorgenden Charakter. geh/difu

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85 S.

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Texte; 17/92