Die Ausschlußfristen im Öffentlichen Recht.
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SEBI: 72/2009
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Zusammenfassung
Ausschlußfristen sind Fristen, die nach besonderen Vorschriften im einzelnen Fall das Erlöschen von Rechten herbeiführen (Präklusionswirkung), falls diese Rechte nicht innerhalb dieser Fristen durch Vornahme bestimmter Handlungen geltend gemacht werden.Sie sind ein Zugeständnis des Gesetzgebers an die Rechtssicherheit (Rechtsklarheit und Rechtsfrieden), auf Kosten der individuellen Gerechtigkeit.Diese Ausschlußfristen werden in materielle, verfahrensrechtliche und prozessuale Ausschlußfristen aufgeteilt.Besondere Bedeutung haben die prozessualen Ausschlußfristen.So führt der ungenutzte Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Unanfechtbarkeit und Rechtskraft des Urteils, der ungenutzte Ablauf der Widerspruchs- und Klagefrist zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts.Verfahrensrechtlich von Bedeutung sind die sogenannten Einwendungsfristen im Planfeststellungsverfahren (z.B. nach dem Fernstraßengesetz und dem Luftverkehrsgesetz).
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Schlagwörter
Ausschlussfrist, Präklusion, Rechtssicherheit, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung
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München: (1970), XI, 132 S., Lit.
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Ausschlussfrist, Präklusion, Rechtssicherheit, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung