Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) und des Städtetages NRW zum Entwurf des Erlasses zu "Anforderungen an die Hochwassersicherheit von Abwasseranlagen" (Stand 4.8.2014).
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: Kws 860 ZB 6748
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Abstract
Mit Datum vom 4.8.2014 wurde seitens des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen ein Erlassentwurf vorgelegt, der Anforderungen an die Hochwassersicherheit von Abwasseranlagen regeln soll. Dem Erlassentwurf zufolge sollen alle Kläranlagen und die zugehörigen Schmutz- und Mischwassernetze einschließlich aller Sonderbauwerke mit einer Hochwassersicherheit errichtet und und betrieben werden, die eine erhebliche Verschärfung gegenüber den bisherigen Anforderungen darstellen und von der Ermächtigungsgrundlage des Landeswassergesetzes (LWG NW) nicht gedeckt sind. Danach sind Abwasseranlagen in festgesetzten und ermittelten Überschwemmungsgebieten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher zu errichten und zu betreiben. Als anerkannte Regel der Technik ist das DWA-Merkblatt M 103 als maßgeblich heranzuziehen. Die pauschalen Vorgaben im Erlassentwurf lassen jedoch jegliche aus wasserwirtschaftlicher, hygienischer und wirtschaftlicher Sicht notwendige Abwägung von Kosten und Nutzen vermissen. Aus diesem Grund hat sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände RNR (agw) als auch der Städtetag NRW eine Stellungnahme veröffentlicht, die in dem Beitrag vorgestellt wird. Zur vorläufigen Kostenschätzung wird ausgeführt, dass bei Umsetzung der Anforderungen auf die Betreiber der Abwasseranlagen, also im Wesentlichen die Kommunen und Abwasserverbände, erhebliche Ausgaben zukommen, die letztlich der Gebührenzahler zu tragen hätte.
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 10
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S. 5-7