Die rechtliche Stellung des leitenden Verwaltungsbeamten in den Landkreisordnungen der Bundesländer unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone
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SEBI: CO 649
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Abstract
Die rechtliche Stellung des leitenden Verwaltungsbeamten läßt sich nur vor dem Hintergrund seiner geschichtlichen Entwicklung begreifen. Daher stellt der Verfasser die Entwicklung der Landkreise und ihrer Organe bis zum Zeitpunkt des Erlasses der 1962 geltenden Landkreisordnungen an den Beginn seiner Arbeit. Als Modell wird dabei vornehmlich das Kreisverfassungsrecht des ehemaligen Preußen verwandt, weil dessen Grundzüge in den außerpreußischen Staaten entweder im wesentlichen wiederholt werden oder in Abwandlungen auftreten. Daran schließt sich eine Darstellung des geltenden Rechtszustandes in ganz Deutschland an. Jedes Land erfährt eine gesonderte Abhandlung, weil auf diese Weise zweckmäßig und anschaulich ein Gesamtbild vermittelt werden soll. Eine kritische Betrachtung und ein Ausblick auf die noch zu bewältigenden Aufgaben bilden den Abschluß der Arbeit. ks/difu
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Landrat, Kreisrecht, Landkreisordnung, Oberkreisdirektor, Rechtsgeschichte, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsvergleichung
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Köln:(1962), XXXIII, 260 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1962)
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Landrat, Kreisrecht, Landkreisordnung, Oberkreisdirektor, Rechtsgeschichte, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsvergleichung