Öffentliches Interesse und öffentliche Verpflichtung. Zur Geschichte und zum Verständnis des § 2 des österreichischen Denkmalschutzgesetzes.
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Zusammenfassung
Das österreichische Denkmalschutzgesetz enthält eine auf seinen Ursprung zurückgehende, bis heute gültige Bestimmung, die den Denkmälerbestand der öffentöichen Hand, der Kirchen usw. ex lege unter Denkmalschutz stellt. In dieser Form gibt es keine vergleichbaren Parallelen in der internationalen Denkmalschutzgesetzgebung. (-y-)
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Denkmalschutzgesetz, Geschichte, Gesetz, Baudenkmal, Bestand, Öffentliches Gebäude, Unterschutzstellung, Recht, Denkmalschutz
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Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 45(1991), Nr.3/4, S.152-160, Lit.
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Denkmalschutzgesetz, Geschichte, Gesetz, Baudenkmal, Bestand, Öffentliches Gebäude, Unterschutzstellung, Recht, Denkmalschutz