Die Großgemeinde - eine Notwendigkeit der Industriegesellschaft?
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1980
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
Nachdem zumeist seit Napoleons Zeiten die Gemeinden in Europa im wesentlichen unverändert geblieben waren, gab es in den meisten Staaten in den sechziger Jahren unseres Jahrhunderts Kommunalreformen als systematische Planung von Gebiet und Funktion der Gemeinden, Kreise und ähnliche Einheiten. Die wichtigsten Züge der Reformen in den einzelnen Ländern werden in diesem Artikel beschrieben. Ein Vergleich ergibt, daß überall die Gemeindegebiete und -einwohnerzahlen größer wurden, und dies oft mit der Anpassung der Kommunalstruktur an die veränderte Sozialstruktur begründet wurde. In der Tat wurden für die einzelne Gemeinde der Planungsraum, die Finanzmasse, das Verwaltungspersonal usw. vergrößert. Die eigenen Zuständigkeiten blieben in der Regel aber unverändert; nur solche Aufgaben erhielt die Gemeinde neu, die sie im Staatsauftrag erledigt. Dazu kommt noch, daß durch die Reform weniger Bürger unmittelbar an der politischen Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten in den Gemeinderäten teilnehmen können. Insofern erscheinen die neuen Gemeinden zwar als effizientere Organisationen für staatliche Verwaltung, aber zugleich als entfremdetere Gebilde für die Selbstbestimmung der Bürger. vö/difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart Jg. 19 (1980), S. 1-25, Tab.; Lit.