Kein Bild ohne Regie. Die europäische Stadt als urbanistischer Exportschlager.

Kaltenbrunner, Robert
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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2007

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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DE

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073

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Abstract

Die "europäische Stadt" stellt ein prominentes Beispiel für die These dar, dass hinter jeder Planungstätigkeit, hinter jeder Raumproduktion ein mehr oder minder ausgefeiltes Bildprogramm steht. Mit dem Begriff selbst verbindet man zunächst eine spezifisch baulich-räumliche Vorstellung, nämlich historisch gewachsene, klar voneinander abgegrenzte Zentren, für die der öffentliche Raum - Straße, Platz und Park - konstitutiv ist. Weil diese Assoziation mit der faktischen Wirklichkeit jedoch recht wenig zu tun hat, ist der Drang zu einer entsprechenden Inszenierung (zumindest von Teilbereichen) erheblich gewachsen. Wenngleich Las Vegas und die Themenparks von Shenzhen extreme Beispiele sein mögen: Sie stehen für eine tendenzielle Bereitschaft, vedutenhafte, auf ihren Bildcharakter bezogene Stadtstrukturen zu akzeptieren. Freilich ist unsere Lebensumwelt längst nicht mehr die einer historischen Stadt europäischen Typs. Aller Rückbesinnung auf die Werte der traditionellen Stadt und entsprechender Marketingbemühungen zum Trotz: Der Urbanismus wird von anderen Maßstäben und Entwicklungen geprägt. Als besonders spektakulär etwa gilt derzeit die Stadtentwicklung Shanghais, die sowohl im innerstädtischen Bereich (u. a. Pudong) einen alle hiesigen Maßstäbe sprengenden Neubau (via Hochhäuser) betreibt als auch - und vor allem - eine massive Urbanisierung seines Umlands. Als Zwischenfazit bleibt festzuhalten: Weil Städte heute (fast) genauso im Wettbewerb stehen wie Unternehmen, die irgendwelche Produkte herstellen, sind sie genötigt, ein "Etwas" anzubieten, das sonst niemand vorzuweisen hat. Eine Stadt mit einer bestimmten, positiv besetzten, nach innen und außen wirksamen "Identität" hat eben auch ein positives "Image". Dies für die weitere Stadtentwicklung einzusetzen, daraus möglicherweise ein Branding zu formulieren, ist nur legitim. difu

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Nr. 12

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S. 695-703

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