Zur Transformation des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972.

Hönes, Ernst-Rainer
Kohlhammer
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2008

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 388

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Streit um den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden hat die Frage nach der Transformation des Welterbeübereinkommens von 1972 neu gestellt. Obwohl es Gegenstände der Gesetzgebung von der Raumordnung über den Naturschutz bis zum Landesdenkmalschutz betrifft, wurde es als multilateraler Vertrag in Deutschland nur nach Art. 59 Abs. 2 Satz 2 GG als "Verwaltungsabkommen" ratifiziert. Folglich hat das OVG Bautzen 2007 bemängelt, dass dieses Übereinkommen in Sachsen innerstaatlich nicht transformiert wurde. Die fehlende innerstaatliche Umsetzung kann aber jederzeit vom Bund nachgeholt werden. Zwei Lösungsmöglichkeiten bieten sich an: Zum einen könnte der Bund im Rahmen seiner Kompetenz nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG ergänzend ein Zustimmungsgesetz vorlegen. Zum anderen könnte er ein Gesetz zur Berücksichtigung des Welterbeschutzes im Bundesrecht entsprechend den Vorschlägen des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz von 2005 ganz oder wenigstens in Teilen erlassen. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

die Öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 54-62

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen