Gutachten über die Neugliederung im Raum Wolfsburg.

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SEBI: 79/5083-4

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Im Rahmen der niedersächsischen Verwaltungs- und Gebietsreform soll die Stadt Fallersleben zusammen mit anderen Gemeinden in die Stadt Wolfsburg eingegliedert werden. Das Gutachten, das im Auftrage der Stadt Fallersleben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Eingliederung prüfen sollte, kommt zum Ergebnis, daß die Eingliederung weder durch einseitige Verflechtungsbeziehungen, die Gefährdung der Eigenständigkeit noch durch einen berechtigten Bedarf Wolfburgs gerechtfertigt sei. Durch die Verletzung der Gebote der Sachgerechtigkeit, der optimalen Leitbildgerechtigkeit und der Systemgerechtigkeit ist die vorgesehene Eingliederung verfassungswidrig, da sie nicht gemeinwohlkonform ist und rechtsstaatliche Grundsätzen zuwiderläuft. Die Stadt Fallersleben hat daher die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie zu erheben. bp/difu

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Kommunale Neugliederung, Gebietsreform, Eingemeindung, Stadtumland, Stadt-Land-Beziehung, Raumordnung, Verfassungsrecht

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Münster: (1972), 101 S., Lit.

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Kommunale Neugliederung, Gebietsreform, Eingemeindung, Stadtumland, Stadt-Land-Beziehung, Raumordnung, Verfassungsrecht

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