Orte zum Handeln. Forderungen eines neuen Liturgieverständnisses an den katholischen Gottesdienstraum.

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DE

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0023-5431

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IRB: Z 354

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Zusammenfassung

Die Liturgiereform, die mit der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils 1963 eingeleitet wurde, brachte für das katholische Gottesdienstverständnis einen entscheidenden Paradigmenwechsel mit sich, der vornehmlich in zwei Grundintentionen besteht: statt einer Klerusliturgie für die Gemeinde wird unter Liturgie eine Feier der ganzen Gemeinde verstanden und an die Stelle eines statischen Gottesdienstverständnisses tritt ein dynamisches. Beides verlangt für den Gottesdienst einen offenen Handlungsraum um die Handlungsorte. Daraus ergibt sich eine Raumgestalt für den Kirchenraum. Dieser ist der Liturgie umso mehr gemäß, als die aus ihr hergeleiteten räumlichen und grundrißlichen Konzeptionen stimmen. Um diesem Anspruch zu genügen, sind alle Elemente zu bedenken, die ein architektonisches Werk bestimmen: Raumform, Raumgliederung, Raumdisposition, Raumstruktur, Material, Konstruktion, Lichtführung, Ausstattung, Akustik, Beleuchtung. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Kunst und Kirche

Ausgabe

Nr.1

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Seiten

S.4-8

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