"Beteiligt uns!" - Junge Flüchtlinge haben eine Stimme.

Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger

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DE

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Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

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RE

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Abstract

"Partizipation - Ein schweres Wort einfach erklärt", lautet die Überschrift in einem Handlungskonzept zur Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V., in verschiedene Sprachen übersetzt. "In dem Wort 'Partizipation' steckt 'part', was 'Teil' heißt. Vielleicht verstehst du das englische 'to be a part of something' - Teil von etwas sein. Unter Partizipation versteht man also Teilhabe, Beteiligung, Mitbestimmung oder Einbeziehung. (. . .) Für dein Leben in der Jugendhilfe bedeutet das Folgendes: Du hast das Recht, bei allen Gesprächen oder Entscheidungen, die dich betreffen, dabei zu sein, mitzusprechen und gehört zu werden. Das steht sogar in verschiedenen Gesetzen (. . .) Das heißt also, deine Betreuer sind sogar verpflichtet, dich in alle Angelegenheiten, die dich betreffen, einzubeziehen."

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 9/10

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S. 351-354

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