Die Bestellung von Sicherheiten und die Übernahme von Gewährschaften durch Gemeinden. Unter besonderer Berücksichtigung der bürgerschafts- und gewährvertragsähnlichen Rechtsgeschäfte.

Lit
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lit

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Hamburg

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2004/311

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Da die Befugnis der Gemeinden zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einer Übernahme von Bürgschaften oder Gewährvertragsverpflichtungen wirtschaftlich gleichkommen, bisher noch nicht Gegenstand einer umfangreicheren Untersuchung war, wird diesen Geschäften im Rahmen der Arbeit eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet. Es folgen eine allgemeine Einordnung der Rechtsgeschäfte in das Gesamtsystem der heutigen Gemeindeordnungen sowie einige knappe Ausführungen zum Verbot der Bestellung von Sicherheiten für eigene Kredite. Zur Festlegung des exakten Prüfungsgegenstands der Arbeit, in deren Mittelpunkt die Bestimmung des § 86 nwGO steht, wird ferner eine Abgrenzung der von dieser Norm erfassten Rechtsgeschäfte vorgenommen. Es folgt eine ausführliche Analyse der wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte. Nach einer kurzen systematischen Einordnung dieser Regelung wird die rechtliche und die praktische Bedeutung eindeutiger Abgrenzungskriterien erläutert. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, Abgrenzungskriterien zu ermitteln, die es ermöglichen, unterschiedliche Rechtsgeschäfte dem Anwendungsbereich des § 86 Abs. 3 nwGO zu unterstellen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Sicherungsgeschäfte, die dem Verbot des § 86 Abs. 1 nwGO bzw. den Genehmigungsvorbehalten bei diesen Geschäften in Bayern und Thüringen unterliegen. sg/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XVII, 361 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Juristische Schriftenreihe; 215