Die Steuerung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse durch die Fachplanung.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025

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RE

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Abstract

Infrastruktureinrichtungen, die der Fachplanung unterliegen, sind von zentraler Bedeutung für die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Gleichwohl spielt dieser Begriff im Kontext des Fachplanungsrechts kaum eine Rolle. Mit Blick auf den Befund, dass gleichwertige Lebensverhältnisse nicht bestehen, wird im Folgenden überlegt, ob sich die Fachplanung für die Erreichung dieses Ziels aktivieren ließe. Hier ist einerseits das Zusammenwirken mit anderen Planungen, insbesondere der Raumplanung, zu betrachten und andererseits die Frage zu stellen, wie die Gleichwertigkeit in der Fachplanung stärker verankert werden könnte.

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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht

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2

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84-90

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