Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 2001.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-2001,8

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Abstract

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Sie können durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden. Liegen jedoch durch eine Kostenrechnung ermittelte Werte vor, so sollten diese eingesetzt werden. Die in dem Bericht veröffentlichten Werte berücksichtigen die Tariferhöhung zum 01.09.2001 sowie die Besoldungserhöhung zum 01.01.2001. Erstmalig sind die Werte auch in Euro ausgewiesen. Die Werte basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln. Bei den Werten der Stadt Köln handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine jeweilige Neuberechnung auf der Basis der Istkosten. Die im Vergleich zum Vorjahr festzustellenden Veränderungen (Sinken der Jahreswerte) sind im Wesentlichen auf die exaktere Erfassung durch den Einsatz eines neuen Personalabrechnungssystems zurückzuführen. difu

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56 S.

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KGSt-Bericht; 8/2001