Der Viermächte-Status Berlins - Entstehung, Interpretation, Kontinuität.

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SEBI: 82/835-4

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Das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971, das den völkerrechtlichen Status Berlins neu festsetzt, steht in einigen Fragen in Kontinuität, in anderen in Abkehr zu den Verträgen über das besetzte Deutschland. Der Viermächte-Status Berlins wird anerkannt und auf eine einseitige Aufhebung des Viermächte-Status (etwa durch die UdSSR) wird verzichtet. Die bestehenden Rechte der Westmächte werden bekräftigt, freier Zugang auf den Transitwegen garantiert. Vertraglich anerkannt wurde, daß die Viermächte-Verwaltung in der Kommandantur für Groß-Berlin nicht mehr besteht; die Ausübung der DDR-Staatsgewalt in Ost-Berlin wurde sanktioniert. Die teilweise skurrilen Auswirkungen des komplizierten Viermächte-Status Berlins werden an einer Fallstudie zu einer Flugzeugentführung im August 1978 durch zwei Ostberliner nach Tempelhof deutlich. Die Folge war ein kurioser Prozeß nach amerikanischem Prozeßrecht und materiellem deutschen Strafrecht. chb/difu

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Viermächtestatus, Völkerrecht, Berlin-Abkommen, Besatzung, Mauer, Bundespräsenz, Flugzeugentführung, Transitweg, Stadtgeschichte, Politikgeschichte, Verkehr, Luftverkehr, Rechtsgeschichte

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Freiburg:(1980), ca. 90 S., Lit.(phil.Magisterarbeit; Freiburg 1980)

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Viermächtestatus, Völkerrecht, Berlin-Abkommen, Besatzung, Mauer, Bundespräsenz, Flugzeugentführung, Transitweg, Stadtgeschichte, Politikgeschichte, Verkehr, Luftverkehr, Rechtsgeschichte

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