Das Öffentlichkeitsprinzip in der schwedischen Verwaltung.

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SEBI: CP 509

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Zusammenfassung

Das Öffentlichkeitsprinzip in Schweden bedeutet das verfassungsmäßige Recht jedes Bürgers, grundsätzlich alle bei Parlament, Verwaltungsbehörden und Gerichten vorhandenen Schriftstücke einzusehen und weiterzuverbreiten.Ausgangspunkt der Arbeit bildet eine zusammenhängende Darstellung der gesetzlichen Regelung und die durch die Praxis gebildeten Schwerpunkte vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Meinungsaustausches und einer allseitigen Unterrichtung.Nutznießer des Öffentlichkeitsprinzips ist vorwiegend die schwedische Presse, weshalb die grundlegenden Vorschriften im schwedischen Pressegesetz enthalten sind.Für den einzelnen Bürger hat das Einsichtsrecht hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes erhebliche Bedeutung.Vergleichend sind auch die Entwicklungsgeschichte und die gegenwärtige Rechtslage zum Öffentlichkeitsprinzip in Finnland, Norwegen und Dänemark dargestellt.

Beschreibung

Schlagwörter

Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung, Presse, Gesetz, Verwaltungsverfahren, Geltungsbereich, Verfassung, Informationspflicht, Urkunde

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Berlin, Ernst-Reuter-Gesellschaft, Diss.-Druckstelle (1968) 240 S., Lit.

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Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung, Presse, Gesetz, Verwaltungsverfahren, Geltungsbereich, Verfassung, Informationspflicht, Urkunde

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