Das Öffentlichkeitsprinzip in der schwedischen Verwaltung.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: CP 509
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Öffentlichkeitsprinzip in Schweden bedeutet das verfassungsmäßige Recht jedes Bürgers, grundsätzlich alle bei Parlament, Verwaltungsbehörden und Gerichten vorhandenen Schriftstücke einzusehen und weiterzuverbreiten.Ausgangspunkt der Arbeit bildet eine zusammenhängende Darstellung der gesetzlichen Regelung und die durch die Praxis gebildeten Schwerpunkte vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Meinungsaustausches und einer allseitigen Unterrichtung.Nutznießer des Öffentlichkeitsprinzips ist vorwiegend die schwedische Presse, weshalb die grundlegenden Vorschriften im schwedischen Pressegesetz enthalten sind.Für den einzelnen Bürger hat das Einsichtsrecht hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes erhebliche Bedeutung.Vergleichend sind auch die Entwicklungsgeschichte und die gegenwärtige Rechtslage zum Öffentlichkeitsprinzip in Finnland, Norwegen und Dänemark dargestellt.
Beschreibung
Schlagwörter
Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung, Presse, Gesetz, Verwaltungsverfahren, Geltungsbereich, Verfassung, Informationspflicht, Urkunde
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Berlin, Ernst-Reuter-Gesellschaft, Diss.-Druckstelle (1968) 240 S., Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung, Presse, Gesetz, Verwaltungsverfahren, Geltungsbereich, Verfassung, Informationspflicht, Urkunde