Raumordnungsgesetz mit Landesplanungsrecht.

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Baden-Baden

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ZLB: R 648/22a

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Abstract

Das Raumordnungsrecht ist das Schlüsselinstrument zur raumordnerischen Entwicklung der Bundesrepublik und all ihrer Teilräume. Das Raumordnungsgesetz (ROG) regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und trifft insoweit Vorgaben für die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen gewinnt das Raumordnungsrecht weiter an Bedeutung. Es wurde grundlegend novelliert. Der neue NomosKommentar nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz minutiös zu erläutern. Ergänzendes und abweichendes Landesrecht wird jeweils mit kommentiert. Zahlreiche Querverweise helfen dabei, das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen. Es werden sämtliche Einzelaspekte des materiellen Raumordnungsrechts einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen aufgearbeitet.

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838 S.

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