Big Data als Herausforderung für den Persönlichkeitsschutz und das Datenschutzrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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KO

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Abstract

"Big Data" ist zum Inbegriff eines neuen Zeitalters der Informationsanalyse geworden. Der Trendbegriff hat den Nischendiskurs der technologischen Elite verlassen und ist zu einem Hype geworden. Manche sehen in dem Phänomen einen Garanten effizienten Ressourceneinsatzes, der das Schwungrad des Fortschritts antreibt, gar den Hoffnungsträger einer neuen industriellen Revolution und eine Schlüsseltechnologie, die ein Füllhorn von Annehmlichkeiten des täglichen Lebens über den Homo Digitalis ausschüttet. Doch Big Data hat eine Achillesferse: den Persönlichkeitsschutz. Die massenhafte Auswertung von Daten legt tiefe Einblicke in unseren digitalen Alter Ego frei. Manchem gilt Big Data daher als eine Zeitbombe, die das Datenschutzrecht bislang nicht zuverlässig entschärft. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gefährdungspotenziale und zeichnet die Konfliktlinien nach. Er leitet daraus ein Plädoyer für ein Algorithmenkontrollrecht ab.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 23

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S. 1481-1489

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