Revitalisierung von Bahnbrachen - zum Sachstand.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
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Abstract
Gegenüber anderen Brachentypen weisen Bahnbrachen einige Besonderheiten auf. Bahnflächen unterliegen nicht dem kommunalen Planungsrecht, sondern werden eisenbahnrechtlich bewertet. Bei der Mobilisierung und Umnutzung frei werdender Bahnflächen ist das Eisenbahn-Bundesamt Ansprechpartner, wenn es um die Entwidmung bzw. um eine konfliktfreie Überlagerung von Fachplanungs- und kommunalem Planungsrecht geht. Ferner können verschiedene Flächenvermarkter beteiligt sein. Aufgrund ihrer Größe und ihrer häufig stadträumlich bedeutungsvollen Lage ist der städtebauliche Umgang mit diesen Flächen von zentraler Bedeutung für die Stadtentwicklung. Insofern sollte die Revitalisierung von Bahnbrachen in tragfähige Gesamtkonzepte und eine integrierte strategische Stadtentwicklungsplanung unter Beachtung der regionalen Entwicklung eingebettet sein. Die Wiedernutzung von Bahnbrachen trägt dazu bei, dass Möglichkeiten des flächensparenden Strukturwandels im innerstädtischen Bereich genutzt werden. Sie kann in Wachstumsregionenzur Verringerung des Siedlungsdrucks im Stadtumland beitragen. So bettet sich die Nutzung dieser Flächen in die "Nationale Nachhaltigkeitsstrategie" der Bundesregierung ein, die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu verringern. Zur Erzielung erfolgreicher Ergebnisse ist ein kooperatives Miteinander aller Beteiligten unverzichtbar. difu
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 9/10
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S. 539-550