Der Störer im allgemeinen und im Sonderpolizeirecht.

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SEBI: 90/4915

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Zusammenfassung

Der Störertatbestand im Polizeirecht definiert die Eingriffsschwelle für die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Erhaltung oder Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung. Das Polizeirecht setzt sich aus dem allgemeinen Polizeirecht, also den allgemeinen Landespolizeigesetzen, und dem Sonderpolizeirecht, wozu insbesondere das Bauordnungs-, Immissionsschutz-, Atom-, Abfall-, Wasser-, Verkehrs-, Gewerbe- und Versammlungsrecht gezählt werden, zusammen. Die Autorin versucht trotz der Verschiedenheit der auftretenden Störungen strukturelle Gemeinsamkeiten des "Störers" herauszuarbeiten. Speziell widmet sich die Arbeit den Aspekten der Gefahrenabwehr im Umweltrecht. alk/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Störer, Polizeirecht, Umweltschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Versammlung, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Entsorgung, Umweltschutz, Polizei, Recht, Umwelt

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Frankfurt/Main: Lang (1989), XIII, 313 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1988)

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Störer, Polizeirecht, Umweltschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Versammlung, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Entsorgung, Umweltschutz, Polizei, Recht, Umwelt

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 5