Zur Zweckmäßigkeit regional differenzierter Instrumente einer Umweltpolitik.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Mit einer nicht regional differenzierten Abwasserabgabe werden Möglichkeiten vergeben, relativ leicht regionalpolitische Ziele inkl. einer optimalen Ressourcenbewirtschaftung zu erreichen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Argument für eine einheitliche Abgabe vermag kaum zu überzeugen. Mehrere Gründe sprechen dafür, die bisher zum Nulltarif genutzten Umweltgüter als regional differenzierte Bestimmungsfaktoren komparativer Kosten- und Preisvorteile in Rechnung zu stellen. Zur Einhaltung regional gleicher Umweltqualität sind dann unterschiedlich dosierbare Imstrumente erforderlich. Die bei der praktischen Durchführung sich evtl. ergebenden Schwierigkeiten (Diskongruenz ökologisch-funktionaler und administrativer Raumabgrenzung, regional autonome Behörden, interregionale Schadstofftransporte) scheinen überwindbar. Die zunehmende Einbeziehung bisher freier Umweltgüter in die Kostenrechnung wird zum Abbau der bisher vorhandenen Agglomerationsvorteile führen und das Wachstum in Ballungsgebieten reduzieren. Als Konsument und Emissionsträger wird dem Bestimmungsfaktor Umwelt in Zukunft eine starke Bedeutung zugemessen. Ob die positiven Wirkungen einer Abgabe auf Umweltgüter mit dem vorliegenden Abwasserabgabengesetz bereits erzielt werden können, wird bezweifelt.
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Schlagwörter
Umweltpolitik, Regionalpolitik, Umweltbelastung, Kosten, Regionales Wirtschaftswachstum, Abwasserabgabe
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 8, S. 367-372, Lit.
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Umweltpolitik, Regionalpolitik, Umweltbelastung, Kosten, Regionales Wirtschaftswachstum, Abwasserabgabe