Die Zulassung des vorzeitigen Beginns von Abfallentsorgungsanlagen nach § 7a AbfG und § 15a BImSchG.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 95/3080
IfL: Z 131 - 162
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Abfall bildet die Dauer der Zulassungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen ein zentrales Problem. Zur Beschleunigung wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 7a Abfallgesetz (AbfG) und nach § 15a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeführt. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung der Hemmnisse bei der Anwendung dieser Normen. Insbesondere die geforderte Prognose darüber, ob mit einer positiven Entscheidung über die beantragte Anlage gerechnet werden kann, stellt sich als zeitaufwendig und schwierig dar. Die Autorin nimmt eine Durchleuchtung der Struktur dieser Prognose vor und kommt zu dem Ergebnis, daß der vorzeitige Beginn nach § 7a AbfG und § 15a BImSchG nützliche Beschleunigungsinstrumente sind. rebo/difu
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XIX, 195 S.
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 162