Umweltschutzwirtschaft in NRW. Strukturen, Beschäftigungspotentiale und Qualifizierungsbedarfe. Ergebnisbericht. Kurzfassung des Abschlußberichtes.

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Bottrop

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ZLB: 2001/174-4

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Abstract

Die Umweltschutzgesetzgebung ist bestimmend für die Umweltschutzwirtschaft und basiert im Prinzip auf vier Säulen Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Immissionsschutzgesetz und Bodenschutzgesetz. Die Umweltschutzwirtschaft umfasst die Bereiche Abfallentsorgung, Bodensanierung, Lärmschutz, Luftreinhaltung und Abwasserklärung. Vernachlässigt wird die Sparte umweltfreundliche Produkte, Verfahren und damit zusammenhängende Dienstleistungen. 1996 fand eine Befragung von knapp 5.000 potenziell dem Umweltschutz zuzurechnenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen (NRW) statt. Die Darstellung und Interpretation der Erhebungsdaten erfolgt differenziert nach den Umweltschutzsektoren und den jeweiligen Schutzbereichen und wird weiter aufgeschlüsselt nach Betriebsgrößen und Unternehmenstypen. Kapitel 2 betrachtet das Marktvolumen, die Betriebsstruktur und die Wettbewerbssituation in den beiden Sektoren (Ökologie und Entsorgung) des dualen Umweltmarktes. Die Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur steht im Mittelpunkt des 3. Kapitels. Neben dem Verhältnis von Arbeitern, Angestellten und Führungskräften werden auch die vorhandenen Qualifikationsprofile in den Betrieben genauer untersucht. Die Befragungsergebnisse zur Qualifikation, zum Personal und zur beruflichen Weiterbildung runden das Bild ab. sg/difu

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87 S.

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Qualifizierungsfelder der Zukunft