Die Regeln der Technik im Recht.

Marburger, Peter
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1979

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Seit Beginn der Industrialisierung stellte die Technik die Rechtsordnung vor immer neue Probleme. Als Beispiele seien der Schutz von Leben und Gesundheit und insbesondere der Umweltschutz genannt. Das Recht muß Regelungen bereitstellen, die die Gefahren der Technik eingrenzen und auf ein sozial erträgliches Maß reduzieren. Gesetze und Rechtsverordnungen haben den Sinn, bestimmte Tatbestände dauerhaft zu regeln, ihnen wohnt ein statisches Element inne. Diese Instrumente können der sich häufig sehr rasch fortentwickelnden Technik nicht gerecht werden, es bedarf einer besonderen Normqualität. Zur Bewältigung dieser Aufgabe greift der Staat auf technisch-wissenschaftliche Vereinigungen zurück, die technische Regeln ausarbeiten und herausgeben. Der Verfasser zeigt, wie diese Regeln zur rechtlichen Geltung gelangen. Neben der Erörterung der bedeutendsten Regelwerke wird auch auf die haftungsrechtliche Problematik eingegangen. ks/difu

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Köln: Heymann (1979), LXXXIV, 638 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Göttingen 1979)

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