Die E-Rechnung einführen und umsetzen.
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DE
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Köln
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Abstract
Am 26. Mai 2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsrichtlinie) in Kraft. Diese wurde mittlerweile durch das E-Rechnungsgesetz des Bundes in nationales Recht umgesetzt und durch die E-Rechnungsverordnung des Bundes ergänzt. Allerdings stehen in fast allen Bundesländern die landesrechtlichen Regelungen, mit denen auch die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften geändert werden müssen, noch aus. Die noch fehlenden Landesregelungen sollten aber nicht zum Anlass genommen werden, sich nicht mit der Umsetzung der E-Rechnung zu beschäftigen. Die KGSt empfiehlt, da bis zum Umsetzungszeitpunkt nicht mehr viel Zeit verbleibt und nicht zu erwarten ist, dass die durch den Bund bereits normierten Rahmenbedingungen wesentlich durch Landesrecht verändert werden, bereits jetzt mit der Einführung der E-Rechnung zu beginnen. Dieser KGSt-Bericht unterstützt Kommunen dabei, die gesetzgeberischen Hintergründe und die Entstehungsgeschichte mit den sich daraus ergebenden Handlungsfeldern zu erkennen und versetzt sie in die Lage, das Gestaltungspotential zu nutzen. Gleichzeitig ist er eine Hilfestellung zur Einführung der E-Rechnung. Organisatorische Empfehlungen und eine Checkliste erleichtern den Start in den Umsetzungsprozess.
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47 S.
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KGSt-Bericht; 2017,18